So titelt Spiegel-Online am 20.09.2011.
Sicher sollen Betroffene auch an den Hilfe die Ihnen gewährt werden mit beteiligt werden, denn dass sagt das Gesetz. Aber es ist doch Irrwitz, wenn Kindern und Jugendlichen die nicht aus eigener Schuld Betroffene sind und in einem Kinder und Jugendheim untergebracht wurden, noch einmal gestraft werden, indem ihnen ein Taschengeld zum Teil vorenthalten wird.
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http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,787437,00.html
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